§§ 2, 302 Abs 1 StGB
Das wissentlich pflichtwidrige Unterlassen eines Bürgermeisters, als Baubehörde 1. Instanz den betreffenden Landesgesetzen entsprechende Hoheitsakte in Bezug auf einen konsenslos errichteten und genutzten Schweinestall zu setzen, begründet Missbrauch der Amtsgewalt durch Unterlassen.