§§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB
Schwerer Betrug durch einen Bauleiter (Bautechniker) einer Bau-GmbH, der im Zuge eines Bauvorhabens mit dem Vorsatz, die Bau-GmbH unrechtmäßig zu bereichern, seinen Auftraggeber (Stadtgemeinde) durch die In-Rechnung-Stellung in Wahrheit nicht erbrachter Leistungen zur Zahlung von insgesamt ca 7,95 Mio S verleitet hatte, wodurch der Auftraggeber um diesen Betrag in seinem Vermögen geschädigt wurde.