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Schadenersatz und Gewährleistung bei Verkauf eines mangelhaften Bauwerks

RechtsprechungZivilrechtbbl 2001/49bbl 2001, 77 Heft 2 v. 15.4.2001

§§ 1167, 1295 Abs 1 ABGB

Allfällige Schadenersatzansprüche des Voreigentümers aus dem Werkvertrag gegen den Werkunternehmer wegen Schlechterfüllung gehen nicht mit der Sache auf den neuen Eigentümer über. Hat der Käufer wegen bestehenden Mangels des Bauwerkes zu teuer gekauft, so kann er sich diesbezüglich nur an seinen Vertragspartner halten.

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