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Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf; Gesamtverkaufsfläche

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2001/26bbl 2001, 61 Heft 2 v. 15.4.2001

Aufhebung

§ 24 Abs 1 und 2 oö ROG 1994

Die Verkaufsflächen mehrerer Handelsbetriebe, die eine betriebsorganisatorische Einheit bilden oder zueinander in einem räumlichen Naheverhältnis stehen oder eine funktionelle Einheit bilden, sind zusammenzuzählen, unabhängig davon, wer Inhaber der Baubewilligung ist.

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