§§ 23 Abs 12 und 13, 25 stmk ROG; stmk BebauungsdichteV 1993
Im Freiland bestehen keine grundsätzlichen Vorschriften betreffend die Bebauungsdichte. In der Regel liegen im Freiland auch keine konkreten Festlegungen für die Bebauungsdichte im Flächenwidmungsplan der Gemeinde vor.