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Fälligkeit des Werklohnes; Zurückbehaltungsrecht

RechtsprechungZivilrechtbbl 2001/45bbl 2001, 75 Heft 2 v. 15.4.2001

§ 1052 ABGB

Beträgt der Verbesserungsaufwand nur 2,8 % des noch offenen Werklohns bzw 1,7 % vom Rechnungsbetrag, widerspricht eine Zurückbehaltung des restlichen Werklohns dem Schikaneverbot.

OGH 23. 10. 2000, 6 Ob 72/00g

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