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Genehmigungsfreie Errichtung von Wohnhäusern?

AufsätzeThomas Haasbbl 2001, 41 Heft 2 v. 15.4.2001

Die Deregulierungswelle der Neunziger-Jahre hat auch das Baurecht der Länder erfasst. Aufwendige Bauverhandlungen vor Ort sind in vielen Fällen ebenso nicht mehr erforderlich wie langwierige Überprüfungen aller bautechnischen Details der vorgelegten Pläne seitens der Behörde. Die rechtmäßige Errichtung eines herkömmlichen Einfamilienhauses bedarf nunmehr in einigen wenigen Ländern tatsächlich bloß einer Bauanzeige. In den meisten Fällen ist die Ausführung eines solchen Bauvorhabens allerdings nach wie vor erst mit baubehördlicher Genehmigung zulässig. Mancherorts wird diese freilich nicht mehr als „Baubewilligungsbescheid“ beim Namen genannt, sondern ­verbirgt sich - zeitgemäß dereguliert - hinter der positiven Erledigung sogenannter „Anzeigeverfahren“.

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