Die Frage der raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen für Wasseranlagen in der Steiermark ist aufgrund eines Normenwiderspruchs im Bereich des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes umstritten. Die Autoren legen dar, dass dieser Widerspruch nur scheinbar besteht und eine verfassungskonforme Interpretation der Bestimmungen, die der kompetenzrechtlichen Situation Rechnung trägt, daher möglich ist.