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Notweg und Rechtsweg

RechtsprechungZivilrechtbbl 2001/19bbl 2001, 29 Heft 1 v. 15.2.2001

§§ 1, 3, 9 NWG

Für die Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtsweges ist es unbeachtlich, ob die Antragssteller eine Befriedigung ihrer Wegbedürfnisse auch bei der Verwaltungsbehörde (Güter- und Seilwegegrundsatzgesetz 1967) erreichen können.

OGH 28. 9. 2000, 2 Ob 267/99z

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