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Festlegung der Bauplatzgrenzen; keine subjektiv-­öffentlichen Rechte des Nachbarn

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2001/4bbl 2001, 22 Heft 1 v. 15.2.2001

Abweisung

§§ 12 Abs 1, 25 Abs 3 sbg BGG; § 9 Abs 1 Z 6 sbg BauPolG

Bei der Festlegung der Bauplatzgrenzen sind nur öffentliche Interessen zu berücksichtigen.

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