Abweisung
§§ 12 Abs 1, 25 Abs 3 sbg BGG; § 9 Abs 1 Z 6 sbg BauPolG
Bei der Festlegung der Bauplatzgrenzen sind nur öffentliche Interessen zu berücksichtigen.
Abweisung
§§ 12 Abs 1, 25 Abs 3 sbg BGG; § 9 Abs 1 Z 6 sbg BauPolG
Bei der Festlegung der Bauplatzgrenzen sind nur öffentliche Interessen zu berücksichtigen.