§§ 484, 486 ABGB
Treten die Fahrwegdienstbarkeiten der beiden herrschenden Grundstücke in Kollision (hier: Befahren mit Bau-LKWs bis zur Unbrauchbarkeit), so sind sie dem billigen Interesse aller Beteiligten entsprechend auszuüben.
OGH 20. 9. 2000, 3 Ob 260/99b