Aufhebung
§ 21 Abs 6 bgld BauG 1997
Der in § 21 Abs 6 bgld BauG genannte Baubeginn kann in verfassungskonformer Auslegung nur so verstanden werden, dass er sich auf Baubeginne nach Inkrafttreten des Gesetzes bezieht.
Aufhebung
§ 21 Abs 6 bgld BauG 1997
Der in § 21 Abs 6 bgld BauG genannte Baubeginn kann in verfassungskonformer Auslegung nur so verstanden werden, dass er sich auf Baubeginne nach Inkrafttreten des Gesetzes bezieht.