§§ 13, 21, 41 Abs 3 stmk BauG 1995
Auch ein gem § 21 stmk BauG bewilligungsfreies Gebäude (hier: Gerätehütte) kann gegen die Abstandsbestimmungen des § 13 stmk BauG verstoßen.
Unter vorschriftswidriger baulicher Anlage gem § 41 Abs 3 stmk BauG ist auch ein bewilligungsfreies Vorhaben gem § 21 stmk BauG zu verstehen, welches die Bestimmungen des stmk BauG nicht einhält. Ein gem § 21 stmk BauG bewilligungsfreies Bauvorhaben, das gegen Bestimmungen des stmk BauG verstößt, stellt eine vorschriftswidrige bauliche Anlage gem § 41 Abs 3 leg cit dar und kann Gegenstand eines Beseitigungsauftrages gemäß dieser Bestimmung sein.