§ 435 ABGB
Massive, fest mit dem Boden verbundene Superädifikate werden bei Eigentümeridentität von Liegenschaft und Bauwerk zu einem unselbständigen Bestandteil des Grundstückes.
OGH 29. 2. 2000, 5 Ob 36/00f
§ 435 ABGB
Massive, fest mit dem Boden verbundene Superädifikate werden bei Eigentümeridentität von Liegenschaft und Bauwerk zu einem unselbständigen Bestandteil des Grundstückes.
OGH 29. 2. 2000, 5 Ob 36/00f