Aufhebung
§ 23 Abs 2 und 4 krnt GdPlG 1995; § 1 BausperreV der Gemeinde Maria Wörth v 29. 3. 96; Art 7 B-VG; Art 5 StGG; Art 1 1. ZPMRK
Das ausnahmslose Verbot der Erteilung von Baubewilligungen während einer befristeten Bausperre ist mangels sachlicher Begründung und fehlendem öffentlichen Interesse verfassungswidrig.