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Lagerung von Aushubmaterial

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2000/40bbl 2000, 72 Heft 2 v. 15.4.2000

§ 15 Abs 1 Z 16 nö BauO 1996

Die nicht nur vorübergehende Ablagerung von Aushubmaterial von einem Wohnbau im Ausmaß von ca 2500 m3 ist anzeigepflichtig.

VwGH 9. 11. 1999, 99/05/0220

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