vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bauvertrag: Zusätzliche Leistungen und Vergütung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2000/24bbl 2000, 29 Heft 1 v. 15.2.2000

Punkt 2.23.3 der ÖNORM B 2110; § 1152 ABGB

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte