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Neues Baurecht

Neues BaurechtK. Giese und D. Jahnelbbl 1999, 251 Heft 6 v. 15.12.1999

(Kundmachungszeitraum: 1. 8. 1999 - 30. 9. 1999)

Bund

BG betreffend den Schutz von Denkmalen wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung (Denkmalschutzgesetz - DMSG), BGBl I 1999/170

Durch diese Novellierung soll ein besserer Ausgleich zwischen den Erfordernissen des Denkmalschutzes und den Beeinträchtigungen von Eigentumsrechten gewährleistet werden. Gleichzeitig wurden die - auch durch RL und V der EU wesentlich determinierten - Bestimmungen über die Ausfuhr von Kulturgütern in das DMSG integriert. Im Detail finden sich auch verschiedene de­regulierende Maßnahmen. Beispielsweise bedürfen beabsichtigte „übliche Renovierungen“ hinkünftig nur mehr einer rechtzeitigen Anzeige, sodass die diesbezüglichen „kleinen“ Änderungen keiner bescheidmäßigen Zustimmung mehr bedürfen (§ 5 Abs 2).

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