vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Warnpflichten gegenüber sachkundigem Besteller

RechtsprechungZivilrechtbbl 1999/261bbl 1999, 241 Heft 6 v. 15.12.1999

§ 1168a ABGB

Die Warnpflicht gem § 1168a ABGB besteht auch gegenüber einem sachkundigen oder sachverständig beratenen Besteller. Dieser muss sich aber das Verhalten des von ihm beigezogenen Fachmannes (planender Architekt) wie ein eigenes Verschulden anrechnen lassen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte