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Rechtsbehelfe des Wohnungseigentümers gegen Trittschallimmissionen

RechtsprechungZivilrechtbbl 1999/262bbl 1999, 241 Heft 6 v. 15.12.1999

§§ 13, 14, 26 WEG

Angelegenheiten der ordnungsgemäßen Erhaltung bzw der erstmaligen Herstellung eines mängelfreien Zustands von allgemeinen Teilen der Liegenschaft obliegen gem § 14 Abs 1 Z 1 WEG der Mehrheit der Mit- und Wohnungseigentümer und sind bei Untätigkeit der Mehrheit durch jeden einzelnen Wohnungseigentümer im außerstreitigen Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 3 WEG durchzusetzen.

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