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Beteiligtenstellung im Notwegeverfahren

RechtsprechungZivilrechtbbl 1999/263bbl 1999, 242 Heft 6 v. 15.12.1999

§§ 5 Abs 2, 22 NWG

Der Eigentümer eines an den Notweg anrainenden Grundstücks ist nicht Beteiligter des Notwege­verfahrens, es kommen ihm daher auch keine ­Entschädigungsansprüche für Belastungen im Fall der Schneeräumung bzw Salzstreuung zu.

OGH 24. 6. 1999, 6 Ob 108/99x

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