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Entschädigung bei Änderung des Bebauungsplanes

RechtsprechungZivilrechtbbl 1999/222bbl 1999, 197 Heft 5 v. 15.10.1999

§ 38 oö ROG 1994; Art 5 StGG

In der Beschränkung der Bebauungsmöglichkeit durch einen geänderten Bebauungsplan liegt kein gleichheitswidriges Sonderopfer. Es ist ohne Anspruch auf Entschädigung hinzunehmen.

OGH 13. 4. 1999, 4 Ob 89/99p

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