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Subjektiv-öffentliche Rechte der Nachbarn

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/157bbl 1999, 150 Heft 4 v. 15.8.1999

§ 31 Abs 4 oö BauO 1994

Sowohl Fragen der Statik und Tragfähigkeit des Untergrundes als auch die Vorschriften über die erforderliche Eignung eines Bauplatzes sind nicht Gegenstand subjektiv-öffentlicher Rechte des Nachbarn.

VwGH 19. 1. 1999, 97/05/0035

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