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Definition Dachraum; Dachgeschoss

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/158bbl 1999, 150 Heft 4 v. 15.8.1999

Abweisung

§ 2 Z 1, Z 14 und Z 25 oö BauTG 1994

Ein Raum über dem obersten Vollgeschoss ist - entgegen dem Wortlaut des § 2 Z 14 oö BauTG - auch bei Vorliegen einer geringfügigen Übermauerung (bis 1,20 m über der Rohdeckenoberkante) ein Dachraum.

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