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Baugebrechen; Verantwortlichkeit des Hausverwalters; Hinderung durch Eigentümer

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/169bbl 1999, 153 Heft 4 v. 15.8.1999

§§ 129 Abs 2, 135 Abs 3 wr BauO

Der Hausverwalter ist für die unterlassene Beseitigung von Baugebrechen nicht verantwortlich, wenn er durch den Eigentümer an der Erfüllung eines baupolizeilichen Auftrages gehindert wird.

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