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Errichtung von Hundezwingern; Ablagerung von Hühnerkot; Hühnerzucht

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/58bbl 1999, 65 Heft 2 v. 15.4.1999

§§ 92 Abs 1, 93 Z 1 und 2, 113 Abs 2 Z 3 und Abs 3 nö BauO 1976; § 16 Abs 1 Z 1 nö ROG

Baulichkeiten für die Hundehaltung in sechs Zwingern sind keine dem täglichen Bedarf der im Wohngebiet wohnenden Bevölkerung dienende Gebäude.

Die bloße Ablagerung von Hühnerkot ohne besondere Ausstattung stellt kein Bauwerk dar.

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