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Instandsetzung eines zerstörten Gebäudes

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/57bbl 1999, 65 Heft 2 v. 15.4.1999

§ 17 Z 4 nö BauO 1996

Die Wiedererrichtung eines durch Brand zerstörten Stadelgebäudes ist keine (bewilligungs- und anzeigefreie) Instandsetzung eines Bauwerks, wenn wesentliche Teile des Gebäudes nicht mehr vorhanden sind.

VwGH 1. 9. 1998, 98/05/0059

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