Klarstellung zum Arbeitsplatzpauschale (EStR Rz 1301)
Selbständige haben die Möglichkeit, pauschale Aufwendungen für die betriebliche Nutzung der Wohnung geltend zu machen (z.B. für Miete, Strom oder Heizung). Aufwendungen, die nicht wohnraumspezifisch sind, sondern ein betriebliches "Arbeitsmittel" betreffen, sind davon nicht erfasst (insbesondere Computer, Drucker). Sie bleiben weiterhin zusätzlich abzugsfähig.

