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Arbeiten im Alter – Der neue Aktivitätsfreibetrag, Heft 06/2026

BBi 2026, 3 Heft 6 v. 10.6.2026

Das "Arbeiten im Alter"-Paket liegt als Entwurf vor und soll mit 1.1.2027 in Kraft treten. Nachfolgend wichtige Bestimmungen zum Aktivitätsfreibetrag gemäß § 105a EStG (neu).

Wer kann den Aktivitätsfreibetrag nutzen?

Voraussetzung ist, dass das inländische gesetzliche Regelpensionsalter erreicht ist und ein Anspruch auf Alterspension besteht.

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