Das "Arbeiten im Alter"-Paket liegt als Entwurf vor und soll mit 1.1.2027 in Kraft treten. Nachfolgend wichtige Bestimmungen zum Aktivitätsfreibetrag gemäß § 105a EStG (neu).
Wer kann den Aktivitätsfreibetrag nutzen?
Voraussetzung ist, dass das inländische gesetzliche Regelpensionsalter erreicht ist und ein Anspruch auf Alterspension besteht.

