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Befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrages, Heft 06/2026

BBi 2026, 1 Heft 6 v. 10.6.2026

Durch das BGBl. I Nr. 79/2025 wird mit § 124b Z 480 EStG eine befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrages eingeführt. Ziel des Gesetzgebers ist es, zur Stärkung der Konjunktur steuerliche Investitionsanreize für Unternehmer zu setzen.

Bisherige Rechtslage (Ein kurzer Überblick)

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