Durch das BGBl. I Nr. 79/2025 wird mit § 124b Z 480 EStG eine befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrages eingeführt. Ziel des Gesetzgebers ist es, zur Stärkung der Konjunktur steuerliche Investitionsanreize für Unternehmer zu setzen.
Bisherige Rechtslage (Ein kurzer Überblick)

