BFG vom 25.3.2026, RV/7103398/2025
Das Erkenntnis des BFG behandelt die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers nach § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG und konkret die Frage, welche Kosten steuerlich abzugsfähig sind.
Das BFG hat das Arbeitszimmer grundsätzlich anerkannt, da sämtliche Voraussetzungen erfüllt waren:

