BFG vom 12.3.2026, RV/7101513/2019
Das Bundesfinanzgericht musste sich in diesem Erkenntnis damit auseinandersetzen, ob es sich bei einem Pick-Up-Fahrzeug ertragsteuerlich um einen Pkw oder einen Lkw handelt, nachdem das Fahrzeug vor der Einzelgenehmigung bzw. Zulassung durch einen Fahrzeughändler umgebaut und die Ladefläche verlängert wurde.

