vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorbehaltsfruchtgenuss – Aktuelle Judikatur, Heft 04/2026

BBi 2026, 2 Heft 4 v. 10.4.2026

VwGH vom 20.1.2025, Ra 2023/13/0180; EStR Rz 113a

Die AfA kann nur der wirtschaftliche Eigentümer geltend machen, wobei in der Regel der zivilrechtliche Eigentümer auch der wirtschaftliche Eigentümer ist. Auch ein Fruchtgenussberechtigter kann nur dann die AfA ansetzen, wenn er als wirtschaftlicher Eigentümer gilt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!