Ergänzung der LStR Rz 175, 744 mit Wartungserlass 2025
Nach den Lohnsteuerrichtlinien, Rz 175, ist ein Sachbezugswert für die Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte dann nicht anzusetzen,
wenn es sich um Spezialfahrzeuge handelt, die auf Grund ihrer Ausstattung eine andere private Nutzung praktisch ausschließen (z.B. Montagefahrzeuge mit eingebauter Werkbank, ÖAMTC- oder ARBÖ-Fahrzeuge),
