Sachverhalt und Verfahrensgang
Der Beschwerdeführer (Bf) reichte im April 2024 seine Steuererklärung 2023 ein, in der er einen Verlustabzug in Höhe von € 23.955,88 geltend machte. Dieser Verlustabzug beruhte seiner Ansicht nach auf Verlusten aus früheren Jahren, die bislang steuerlich noch nicht verwertet worden seien.

