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Zwingende Verlustverrechnung auch unter dem steuerfreien Existenzminimum, Heft 04/2026

BBi 2026, 1 Heft 4 v. 10.4.2026

Sachverhalt und Verfahrensgang

Der Beschwerdeführer (Bf) reichte im April 2024 seine Steuererklärung 2023 ein, in der er einen Verlustabzug in Höhe von € 23.955,88 geltend machte. Dieser Verlustabzug beruhte seiner Ansicht nach auf Verlusten aus früheren Jahren, die bislang steuerlich noch nicht verwertet worden seien.

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