Kosten für den Arbeitsweg sind für Arbeitnehmer:innen grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht darüber hinaus Anspruch auf das Pendlerpauschale (Freibetrag) und den Pendlereuro (Absetzbetrag).
Voraussetzung ist folgende Mindestentfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte:

