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Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 03/2026

BBi 2026, 4 Heft 3 v. 10.3.2026

EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2026 (Verordnung BGBl II Nr. 12 vom 16.1.2026).

Für das Jahr 2026 wurden die Zeitfenster, in denen Anträge auf Förderung durch Investitionszuschuss bei der EAG-Förderabwicklungsstelle eingebracht werden können (Fördercalls), die bei einem Fördercall zur Verfügung stehenden Fördermittel und die für den jeweiligen Fördercall geltenden fixen bzw. höchstzulässigen Fördersätze festgelegt:

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