EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2026 (Verordnung BGBl II Nr. 12 vom 16.1.2026).
Für das Jahr 2026 wurden die Zeitfenster, in denen Anträge auf Förderung durch Investitionszuschuss bei der EAG-Förderabwicklungsstelle eingebracht werden können (Fördercalls), die bei einem Fördercall zur Verfügung stehenden Fördermittel und die für den jeweiligen Fördercall geltenden fixen bzw. höchstzulässigen Fördersätze festgelegt:

