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LuF-Pauschalierung: Neue Nebenerwerbsgrenze ab 2025, Heft 08/2025

BBi 2025, 2 Heft 8 v. 10.8.2025

Anlässlich der im Dezember 2024 kundgemachten Änderung der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierungsverordnung 2015 wurde die Einnahmengrenze für den land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb (ab Veranlagung 2025) von € 45.000,– auf € 55.000,– angehoben.

Land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb, Be- und/oder Verarbeitung, Almausschank

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