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aws-Garantierichtlinie 2025, Heft 08/2025

BBi 2025, 2 Heft 8 v. 10.8.2025

Erlass des BMF vom 27.6.2025, 2025-0.373.852, BMF-AV Nr. 91/2025

Die aws-Garantierichtlinie 2025 trat mit 1. Juli 2025 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2028. Anträge können bis 30. Juni 2028 bei der aws eingebracht werden. Über die Ansuchen muss bis spätestens 31. Dezember 2028 entschieden werden.

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