Vertreterpauschale
Das Werbungskostenpauschale für Vertreter (5 % der Bemessungsgrundlage, höchstens € 2.190,– jährlich) erfordert lt. Verordnung zu § 17 Abs. 6 EStG ausschließliche Vertretertätigkeit und mindestens mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit im Außendienst.

