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Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 07/2025

BBi 2025, 4 Heft 7 v. 10.7.2025

Vertreterpauschale

Das Werbungskostenpauschale für Vertreter (5 % der Bemessungsgrundlage, höchstens € 2.190,– jährlich) erfordert lt. Verordnung zu § 17 Abs. 6 EStG ausschließliche Vertretertätigkeit und mindestens mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit im Außendienst.

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