Mit dem im Jahr 2024 eingeführten Öko-Zuschlag setzt die Bundesregierung im Rahmen der "Wohnraum- und Bauoffensive" einen gezielten steuerlichen Anreiz zur ökologischen Sanierung von Wohngebäuden. Die Maßnahme erweitert die bisherigen Begünstigungen für Privatpersonen (§ 18 Abs. 1 Z 10 EStG) und bezieht nun auch Vermieter sowie Unternehmen ein, die Wohngebäude sanieren oder modernisieren möchten. Ziel des Öko-Zuschlags ist es, klimafreundliche Investitionen im Gebäudebestand – insbesondere in moderne Heiztechnik und thermisch optimierte Gebäudehüllen – zu fördern. Verankert ist die Regelung in § 124b Z 452 EStG und wird in den EStR 2000 (Rz 1440 – 1443) erläutert. Es handelt sich um eine zeitlich befristete Steuerbegünstigung.

