Zuschüsse für die Kinderbetreuung
Der LStR-Wartungserlass 2025 behandelt in den Rz 77c bis 77m die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von Zuschüssen des Arbeitgebers für die Kinderbetreuung. Daraus einige Punkte:
Der steuerfreie Zuschuss beträgt gem. § 3 Abs. 1 Z 13 lit. b EStG höchstens € 2.000,– pro Kalenderjahr unter folgenden Voraussetzungen:

