BFG vom 14.4.2025, RV/7103686/2020
Sachverhalt
Der Beschwerdeführer (Bf.) hatte in seiner Einkommensteuererklärung 2017 Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von € 65.179,79 erklärt. Von der Finanzbehörde wurden die Einkünfte jedoch mit € 90.179,79 festgesetzt. Als Begründung wurde ausgeführt, dass die 100%ige Abschreibung einer Beteiligung noch nicht möglich sei, da das Sanierungsverfahren der GmbH noch nicht abgeschlossen sei.

