Freigebige Zuwendungen, Losverkäufe, Mitgliedsbeiträge, Gegenleistungen, Sachzuwendungen – EStR Rz 1305ff
Spenden sind freiwillige Zuwendungen und als solche grundsätzlich nicht abzugsfähig. Dank der Spendenbegünstigung in § 4a EStG (bzw. § 18 EStG für Spenden aus dem Privatvermögen) können aber freigebige Zuwendungen unter gewissen Voraussetzungen als Betriebsausgaben (bzw. Sonderausgaben) geltend gemacht werden.

