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Spenden aus dem Betriebsvermögen, Heft 04/2025

BBi 2025, 2 Heft 4 v. 10.4.2025

Freigebige Zuwendungen, Losverkäufe, Mitgliedsbeiträge, Gegenleistungen, Sachzuwendungen – EStR Rz 1305ff

Spenden sind freiwillige Zuwendungen und als solche grundsätzlich nicht abzugsfähig. Dank der Spendenbegünstigung in § 4a EStG (bzw. § 18 EStG für Spenden aus dem Privatvermögen) können aber freigebige Zuwendungen unter gewissen Voraussetzungen als Betriebsausgaben (bzw. Sonderausgaben) geltend gemacht werden.

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