Der Umfang des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft, insbesondere in Bezug auf Bilanzierungsvorschriften, Anhang, Lagebericht, Abschlussprüfung und offenzulegende Bestandteile beim Firmenbuchgericht, orientiert sich an den Größenklassen iSd § 221 UGB. Konkret sind folgende Kriterien heranzuziehen: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmeranzahl.

