Der VwGH hat mit seinem Erkenntnis Ro 2023/08/0006 vom 2.7.2024 Klarheit bei der Einbeziehung von Gewinnausschüttungen in die Pflichtversicherung von Geschäftsführern und Liquidatoren geschaffen.
Sachverhalt
Die Revisionswerberin (R) war von März 2013 bis Mai 2019 als alleinige geschäftsführende Gesellschafterin der A-GmbH eingetragen und hielt 100 % der Anteile. Im April 2019 wurde die Auflösung der Gesellschaft beschlossen und R wurde zur Liquidatorin bestellt, nachdem sie als Geschäftsführerin abberufen wurde. Ihre Tätigkeit als Liquidatorin übte sie bis zur Löschung der Gesellschaft im September 2020 aus.

