BFG vom 8.7.2024, RV/3100843/2019
Sachverhalt
Die Gesellschafter A und B sind an der beschwerdeführenden Gesellschaft (im Folgenden: GmbH) beteiligt und auch Geschäftsführer der GmbH. Die GmbH betreibt das Gewerbe eines Immobilientreuhänders. A und B erhalten für die Geschäftsführung bei der GmbH kein Entgelt.

