BFG vom 6.10.2025, RV/7106417/2016
Das BFG hatte in diesem Fall über die Beschwerde gegen die Haftungsbescheide Lohnsteuer 2011, 2012 und 2014, Bescheide über die Festsetzung des DBs für die Jahres 2011 bis 2014, Bescheide über die Festsetzung des DZs 2011 bis 2014 sowie die Bescheide über die Festsetzung eines Säumniszuschlages 2012 und 2014 zu entscheiden.

