Häusliches Arbeitszimmer – Klarstellung
Der Beitrag in der BBi 11/November 2025 war nicht völlig eindeutig formuliert:
Das zitierte Arbeitsplatzpauschale gem. § 4 Abs. 4 Z 8 EStG (€ 1.200,– bzw. € 300,–) steht für Aufwendungen aus der betrieblichen Nutzung der Wohnung zu und war nicht Gegenstand des zitierten BFG-Erkenntnisses.

