BFG vom 8.7.2025, RV/7103909/2023
Sachverhalt
Die Beschwerdeführerin (Bf) war eine Publikums-Kommanditgesellschaft (Publikums-KG), die atypisch stille Beteiligungen für mehrere Treugeber-Kommanditisten hielt. Im Zuge einer Umstrukturierung wurde der Betrieb in eine Kapitalgesellschaft eingebracht.

